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Was passiert, wenn etwas passiert?

Drei Fragen an Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, wissenschaftlicher Leiter der Net.Law.S

Die Digitalisierung macht es möglich: Fahrzeuge bewegen sich wie von Geisterhand. Roboter kümmern sich eigenständig um Produktionsprozesse, Apps überwachen die Gesundheit von Menschen, Drohnen transportieren Pakete – autonome Maschinen werden ein Teil unserer Zukunft sein.

Doch was passiert eigentlich, wenn etwas passiert? Wenn Gesundheitsdaten gehakt und missbräuchlich verwendet werden? Wenn ein selbstfahrendes Fahrzeug einen Unfall mit Personenschaden verursacht? Wenn der Verstand der künstlichen Intelligenz versagt? Wer haftet? Wer trägt die Verantwortung? Wie steht es um die aktuelle Rechtsprechung?

Diese und viele weitere Fragen werden uns in den kommenden Jahren immer wieder  beschäftigen. Antworten darauf gibt es momentan nur spärlich. Net.Law.S – Konferenz für Recht, Gesellschaft und Industrie in der digitalen Welt schließt diese Lücke.

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf zeigt in unserem Kurzinterview die Herausforderungen rund um die Digitalisierung und die damit einhergehende Rechtsprechung auf. Prof. Dr. Dr. Hilgendorf leitet an der JMU Würzburg die Forschungsstelle RobotRecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik. Hilgendorf ist zudem wissenschaftlicher Leiter der Net.Law.S Konferenz für Recht, Gesellschaft & Industrie in der digitalen Welt die im Februar am Messeplatz Nürnberg zum zweiten Mal stattfinden wird.

Prof. Dr. Dr. Hilgendorf, was ist aus Ihrer Sicht das Besondere der Net.Law.S, Konferenz für Recht, Gesellschaft und Industrie in der digitalen Welt?

„Die Net.Law.S ist die einzige Veranstaltung, die zur Bewältigung der digitalen Revolution gezielt Juristen mit Entscheidern, Ökonomen und Technikern auf hohem Niveau zusammenbringt. Es geht um Vernetzung wichtiger Akteure, um die Identifizierung gemeinsamer Herausforderungen und die Erarbeitung tragfähiger Lösungsansätze.“

Die von Ihnen genannten Akteure sprechen oft eine eigene Sprache. Wie kann Verständigung gelingen?

„Darin liegt in der Tat eine große Herausforderung. Die rasant fortschreitende Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt stellt uns allerdings vor Probleme, die nur fächerübergreifend gelöst werden können. Es geht vor allem darum, die Grenzen des eigenen Spezialistentums bewusst zu überschreiten und sich auf neue Sichtweisen einzulassen.“

Was sind Ihrer Meinung nach die derzeit größten Herausforderungen im Bereich „Digitalisierung und Recht“?

„Für besonders schwierig, aber auch praxisrelevant halte ich die haftungs- und datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit autonomen selbstlernenden Systemen. Hierauf wird die Net.Law.S auch künftig einen besonderen Fokus legen müssen.“

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Zur Person

Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist wissenschaftlicher Leiter der Net.Law.S sowie Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten zählt das Internetstrafrecht einschließlich des damit verbundenen Rechts des Datenschutzes und der Providerhaftung. 2010 wurde die von Hilgendorf geleitete Forschungsstelle RobotRecht eingerichtet, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Rechtsgebiete mit Rechtsfragen rund um vernetzte autonome Systeme beschäftigt. Dazu gehören insbesondere die Themenfelder Autonomik, automatisiertes Fahren, Industrie 4.0, smart home, smart city und das Verhältnis Mensch/Maschine. Reflektiert werden dabei auch die ethischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen, die mit den genannten Themenfeldern verbunden sind.

Redaktionsmitglied Bertold Brackemeier
Bertold Brackemeier
Online-Redaktion // Senior Public Relations Manager
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